Sie sind im öffentlichen Sektor tätig, zum Beispiel in den Bereichen Verteidigung, innere Sicherheit oder im Regierungswesen in Deutschland, der Schweiz oder Österreich? Dann kennen Sie die wachsenden Erwartungen an „digitale Souveränität" Ihrer Organisation. Mehrere europäische Länder verschärfen ihre digitalen Strategien auf Bundesebene und erwarten von Behörden so weit wie möglich souveräne digitale Tools zu nutzen, so auch für die Kommunikation per Video.
Wenn es um kritische oder geheime Besprechungen geht, die per Videokonferenz erfolgen sollen, ist die digitale Souveränität eine Grundvoraussetzung. Mit Blick auf den Markt streben Behörden in Regierung sowie innere und äußere Sicherheit zunehmend nach technologischer und kommerzieller Autonomie. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat beispielsweise definiert in seiner Agenda explizit, dass die Digitalisierung so weit wie möglich digital souveräne Lösungen beinhalten soll.
In der Realität werden in vielen Behörden des öffentlichen Sektors hybride Lösungen eingesetzt. Das bedeutet, dass sie eine Videokonferenzlösung für alltägliche, nicht sensible Besprechungen und eine zweite, digital souveräne Lösung für kritische oder vertrauliche Anwendungen einsetzen.
Die Gewährleistung digitaler Autonomie bei der Besprechung kritischer oder vertrauliche Themen ist vor allem aus zwei Gründen wichtig: Der erste Grund ist die Kontrolle über die Videokonferenzdaten. Bei vertraulichen Videomeetings ist es daher wichtig, die Kontrolle darüber zu behalten, wo diese Daten gespeichert und wohin sie übertragen werden, um damit die Anforderungen an die Datenhoheit zu erfüllen. Dies erfordert ein Self-hosted- oder Private Cloud-Lösung.
Der zweite Grund ist die Vermeidung technologischer und kommerzieller Abhängigkeiten. Wenn Videokonferenzsysteme nativ in Kommunikations- und Kollaborationssysteme integriert sind, ist es fast unmöglich, diese als Modul zu ersetzen. Solch ein technologischer “Lock-in” ist für sensible Bereiche nicht gerade ideal. Eine über OpenAPI's optional integrierte aber technologisch eigenständige Videokonferenzlösung kann dagegen bei Bedarf leichter ersetzt werden. Dies verringert das Risiko, an einen einzigen Anbieter technologisch und kommerziell gebunden zu sein.
Es gibt drei Dimensionen der Souveränität, die Behörden bei der Absicherung kritischer oder vertrauliche Videokonferenzen berücksichtigen sollten:
Für weniger kritische Anwendungen können Public-Cloud-Lösungen für Behörden gut funktionieren. Für missionskritische Anwendungen sind jedoch modulare Self-hosted- oder Private Cloud-Lösungen erforderlich, um die digitale Souveränität zu wahren.
Organisationen des öffentlichen Sektors sollten damit beginnen, ihre aktuellen Videokonferenzlösungen zu bewerten und sicherstellen, dass diese ihre kritischen und vertraulichen Videokonferenzanwendungen und die damit verbundenen Daten umfassend schützen.
Die verschiedenen Aspekte digitaler Souveränität sollten damit bereits im Rahmen einer Markterkundung im Vorfeld der Ausschreibung als Anforderung formuliert werden. Achten Sie bei der Bewertung von Anbietern auf Lösungen, die vollständige Souveränität ermöglichen, und bedenken Sie die langfristigen Auswirkungen einer Bindung an einen einzelnen Anbieter. Diese Überlegungen sollten daher bereits vor der Ausschreibungsphase erfolgen.
Die Berücksichtigung dieser Aspekte kann dazu beitragen, dass wir auch im Bereich der Videokommunikation auf die steigenden Anforderungen an digitale Souveränität in Europa besser vorbereitet sind.
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